Fachhochschulreife nachholen
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Fachhochschulreife – Praktischer Teil

Der praktische Teil der Fachhochschulreife wird häufig unbesorgt als Praktikum abgetan, wohingegen dem schulischen Teil die wirkliche Bedeutung zukommt. Dem ist allerdings nicht so. Dem praktischen Teil kommt ebenso eine große Bedeutung zu, der Sie sich unbedingt bewusstwerden sollten. Letztendlich sollen Sie neben Praxiseinblicken auch ein genaueres Bild über Ihre Berufs- und Karrierewünsche bekommen.

So sollten Sie sich frühzeitig selbst fragen, was Sie möchten. Auch sollten Sie frühzeitig überlegen, ob Sie sich bisher absolvierte praktische Tätigkeiten anerkennen lassen können bzw. welches Unternehmen/welche Einrichtung für den praktischen Teil passend zu Ihren Wünschen geeignet ist.

Wenn Sie allgemeine Fragen zum praktischen Teil haben, hoffen wir Ihnen hier helfen zu können, denn Denkanstöße, Hintergrundinformationen und ausgewählte Tipps erhalten Sie auf dieser Seite.

Ist der praktische Teil unbedingt nötig?

Ja, der praktische Teil ist nicht verzichtbar. Durch die berufspraktische Ausrichtung der Fachhochschulreife werden nachgewiesene Zeiten praktischer Tätigkeit ausdrücklich verlangt. Je nach Ihrer Biografie und vorangegangenen Tätigkeiten können Sie prüfen lassen, ob diese als praktischer Teil anerkannt werden.

Anerkennung – Praktischer Teil

So, wie man sich den schulischen Teil unter Umständen aus vorangehenden Gymnasialzeiten anerkennen lassen kann, kann man sich u. U. auch den praktischen Teil anerkennen lassen.

Eines sei jedoch vorausgeschickt. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, können sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheiden. Möglicherweise ist die Anerkennung eines absolvierten angeleiteten Praktikums in einem Bundesland möglich und im anderen nicht. Die nachfolgenden Angaben dienen daher Ihrer Orientierung und stellen nur einen Überblick dar. Für genauste Informationen sollten Sie sich an die Schulverwaltungsbehörden bei Ihnen vor Ort bzw. in Ihrem Bundesland richten. Sollte nichts aus Ihrem Lebenslauf anerkennbar sein, müssen Sie leider den praktischen Teil belegen.

Wenn Sie eine Berufsausbildung absolviert haben, ist es in der Regel problemlos möglich, sich den praktischen Teil anerkennen zu lassen, so dass Sie nur noch den schulischen Teil belegen müssen. Daneben gibt es andere berufliche Stationen, die Ihnen evtl. eine Anerkennung ermöglichen und die Sie im Rahmen der Einzelfallprüfung bewerten lassen sollten.

Weitere berufliche Tätigkeiten, die u. U. für die Anerkennung als praktischer Teil in Frage kommen.:

  • Einjährige Tätigkeiten (längere Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr, usw.)
  • Mehrjährige berufliche Tätigkeit auf zur Fachrichtung passendem Gebiet
  • Längere Tätigkeit und/oder Ausbildung durch die Bundeswehr

Sollten Sie dahingehend Fragen haben, ist es empfehlenswert sich direkt an die zuständige Schule und/oder die zuständige Schulbehörde bei Ihnen vor Ort zu wenden. Nur dort können Sie eine verlässliche Aussage erhalten, ob eine Anerkennung möglich ist.

Anforderungen an Unternehmen – Praktischer Teil

Sollten alle vorgenannten Möglichkeiten nicht in Frage kommen, müssen Sie den praktischen Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife noch absolvieren. Wenn Sie sich fragen, ob das in jedem Unternehmen möglich ist, dann ist die Antwort nein.

Prinzipiell muss Ihre Tätigkeit während des Praktikums zur Fachrichtung Ihrer Fachhochschulreife passen. Es nützt nichts, wenn Sie das Fachgebiet Wirtschaft Verwaltung belegen wollen, aber in der Küche eines Restaurants tätig wären. Hinzu kommen auch Anforderungen an das Unternehmen.

Ganz allgemein gesagt, muss das Unternehmen zunächst in dem angestrebten Feld ausbildungsberechtigt sein und über dafür qualifiziertes Personal verfügen. Des Weiteren sollte die Tätigkeit Ihnen tatsächlich praktisches Wissen und Erfahrungen vermitteln, die Ihnen auf Ihren weiteren beruflichen Weg weiterhelfen. Sie sollten daher nachfragen, welche Aufgaben Ihr praktischer Teil umfasst, schließlich wollen Sie sich weder langweilen noch die klischeebehafteten Praktikantentätigkeiten ausführen.

Sollten Sie sich bezüglich des Unternehmens unsicher sein und nicht wissen, ob das Unternehmen die notwendigen Anforderungen erfüllt, können Sie sich unbesorgt an Ihre Schule wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu unterhalten. Bitte seien Sie auch hier mit Informationen aus dem Internet vorsichtig, da sich die Regelungen und Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.

Vergessen Sie nicht das Arbeitszeugnis

Zum Abschluss noch ein kleiner Tipp. Abgesehen davon, dass es einen Informationsaustausch und übliche Berichte zum Praktikum und auch zwischen dem Unternehmen und der Schule gibt, sollten Sie zusätzlich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Ihrem „Arbeitgeber“ bitten. So haben Sie für spätere Bewerbungen eine Bewertung der weichen Faktoren bzw. Soft Skills, die im Zeugnis der Fachhochschulreife üblicherweise keinen Einfluss haben.

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